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Aus der Broschüre "Energie dreifach nutzen" des BMU


EINLEITUNG

DIE EIGENE KWK-ANLAGE — BEITRAG ZUM KLIMASCHUTZ UND KOSTENSPAREN

Dieser Leitfaden will alle, die ihre Energieversorgung selbst in die Hand nehmen möchten, auf ihrem Weg zur eigenen KWK-Anlage begleiten. Dabei werden die Möglichkeiten zur Errichtung und zum Betrieb einer solchen Anlage erläutert, im Überblick, Schritt für Schritt und mit Hilfe von Checklisten. Auch die Schwierigkeiten, die auftauchen können, sollen nicht verschwiegen werden. Gleichzeitig werden Hilfen zu deren Überwindung angeboten. Dazu finden Sie hier bereits gut funktionierende Beispiele, Literaturhinweise und Links auf weiterführende Webseiten sowie Erläuterung der gesetzlichen und steuerlichen Grundlagen. Diese und andere Beispiele zeigen, dass KWK-Anlagen erfolgreich betrieben werden können. Nach dem Willen der Bundesregierung wird die gleichzeitige Stromund Wärmeerzeugung in Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen in den kommenden Jahren auf Grundlage zukunftsweisender Gesetze und mit Hilfe von Förderprogrammen ausgebaut. Damit soll eine Verdoppelung der Stromerzeugung aus KWK-Anlagen bis 2020 erreicht werden. KWK-Anlagen tragen durch bessere Brennstoffausnutzung erheblich zum Klimaschutz bei. Die gleiche Menge Brennstoff erzeugt in KWK-Anlagen weitaus mehr Energie als in Großkraftwerken, weil bei der Umwandlung weniger verloren geht (s. dazu Kapitel 2 Kraft-Wärme-Kopplung). Ein weiterer positiver Effekt ist eine nicht zu unterschätzende Kostenersparnis. Denn aus dem eingesetzten Brennstoff wird doppelte Energie in Form von Strom und Wärme gewonnen, für die man nur einmal zahlt.

Gefördert werden KWK-Anlagen durch einen gesetzlich garantierten Zuschlag für jede erzeugte Kilowattstunde Strom (siehe Kapitel 7 Das neue KWK-Gesetz). Ergänzend können kleine Mini-KWK-Anlagen (bis 50 kWel) einen Investitionszuschuss nach den Richtlinien zur Förderung von Mini-KWK-Anlagen im Rahmen der Klimaschutzinitiative der Bundesregierung erhalten. Auch über die KfW- Förderbank können KWK-Anlagen im Rahmen von Programmen zu Erwerb und Sanierung von Wohnimmobilien mitgefördert werden (siehe Kapitel 6 Förderung).